Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kulturflut Skandaløs e.V. und die Hausordnung
(Stand: Dezember 2021)
Der Kulturflut Skandaløs e.V. ist selbst Veranstalter der angebotenen Veranstaltung. Die Organisation der Veranstaltung obliegt dem Kulturflut Skandaløs e.V., der auch Aussteller der Tickets ist. Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Kunden) und Veranstalter zustande.
§1 Geltungsbereich
1. Für sämtliche Verträge und der uns erteilten Aufträge gelten im Verhältnis von Besteller zum
Kulturflut Skandaløs e.V.
Papendamm 22
20146 Hamburg
e-mail moin@kulturflut.de
Sitz des Vereins (Gerichtsstand): Hamburg
Geschäfts-Nr.: VR 23309
USt-IdNr.: DE289242110
Vorstand i. S. d. § 26 Abs. 1 BGB (einzelvertretungsberechtigt):
Annika Hachmeister, Benedikt Maeß, Charlotte Zarzycki, Fabian Schmitt
ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Abweichungen von diesen AGB haben keine Gültigkeit, es sei denn diese wurden mit uns vereinbart und wir haben diese schriftlich bestätigt.
3. Falls sich relevante Rechtsprechungen ändern sollten, behalten wir uns das Recht vor, die AGB anpassen zu dürfen.
§2 Vertragsabschluss, Vertragsbestandteile
1. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er den Bestellvorgang beendet hat. Erst mit Zuteilung und Übersendung der Transaktionsnummer durch den Kulturflut Skandaløs e.V. an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Kulturflut Skandaløs e.V. zustande.
2. Eine automatische Bestellbestätigung mit der Transaktionsnummer erfolgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung über das Feld “Bestellen“.
§3 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung der Zahlung ist das Ticket oder der Artikel Eigentum des Kulturflut Skandaløs e.V.
§4 Preisbestandteile
1. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig.
2. Zusätzlich zu den ausgeschriebenen Ticketkosten und den frei wählbaren Camping- und Parkkosten entsteht eine Müllpfandgebühr in Höhe von € 5,00, wie auch eine Vorverkaufsgebühr von € 3,00. Diese Gebühren werden bei der Bestellung im Warenkorb angezeigt. Darüber hinaus entstehen keine weiteren nicht ausgewiesenen Kosten.
3. Der Gesamtpreis ist per Vorkasse, bis zu dem per Mail mitgeteilten Datum (innerhalb von sieben Tagen ab Bestelldatum), vollständig auf das von dem Kulturflut Skandaløs e.V. benannte Konto zu überweisen.
§5 Zahlungsbedingungen
1. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn die vollständige Zahlung durch den Kunden erfolgt ist.
2. Nach erfolgreichem Zahlungseingang wird über das Ticketsystem eine Zahlungsbestätigung an den Kunden versendet.
3. Bei Zahlung per Vorkasse erhält der Kunde mit der Bestellbestätigung alle relevanten Daten zur Zahlung des Tickets oder Artikels. Der vollständige Betrag muss ab Bestelldatum innerhalb von 7 Tagen auf das angegebene Konto überwiesen worden sein, andererseits erfolgt eine automatische Stornierung der Bestellung.
4. Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch uns anerkannt wurden.
5. Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
§6 Stornierung
1. Der Kulturflut Skandaløs e.V. ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, für die bereits eine Transaktionsnummer zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen die vom Veranstalter aufgestellte Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht.
2. Diese vom Veranstalter aufgestellten Bedingungen sind: Kein Verstoß gegen Beschränkung der Ticketmenge pro Kunde, Verstoß gegen die Urkundenbedingungen, insbesondere gegen Weiterveräußerungsverbote, Umgehungsversuch durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Nutzerprofile.
3. Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.
4. Auf das vorbenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.
§7 Versandkosten
1. Der Mailversand ist kostenlos.
2. Die Versandkosten bei allen weiteren Artikeln richten sich nach Versandart, Lieferadresse, Größe und Menge des Artikels. Die Höhe der endgültigen Versandkosten werden vor dem Abschluss der Bestellung festgelegt.
§8 Lieferbedingungen
1. Die Zustellung der Tickets erfolgt nach Zahlungseingang, erst kurz vor der Veranstaltung per Mail.
2. Die zeitliche Entzerrung des Ticketversandts erlaubt dem Veranstalter kurz vor der Veranstaltung, im Rahmen des Hygieneschutzkonzeptes eine Möglicherwiese von den Behörden geforderte Personalisierung der Tickets vorzunehmen.
3. Die Zustellung anderer Artikel erfolgt über die Deutsche Post.
4. Die Artikel (ausgenommen Tickets) werden immer zu einem bestimmten Datum verschickt. Es werden keine Artikel zu anderen Daten verschickt werden. Das exakte Datum des Versands ist der Bestätigungsmail zu entnehmen.
5. Abhängig von ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrages und Korrektheit der Lieferadresse ergibt sich die Lieferzeit.
§9 Widerrufsrecht
1. Dem Kunden steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
2. Die Rücknahme von unseren Tickets ist dagegen grundsätzlich ausgeschlossen. Für Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, findet das Fernabsatzgesetz gemäß §312g BGB keine Anwendung. Dies beinhaltet, dass ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Tickets ist bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.
3. Die Rückgabe der Eintrittskarte ist nur bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung möglich. Wird die Veranstaltung durch den Veranstalter abgesetzt, kann der Käufer seine Eintrittskarte innerhalb von 6 Wochen an den Veranstalter zurückgeben. In diesem Fall erstattet der Veranstalter nur den Nennwert
der Eintrittskarte zurück. Bei Kartenverlust ist keine Rückerstattung möglich.
4. Für alle Artikel, welche nicht als Eintrittskarte unter §9 Nr. 2 fallen, gilt folgendes Widerrufsrecht:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht für Kaufverträge, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Kulturflut Skandaløs e.V.
Papendamm 22
20146 Hamburg
Telefon: +49 40 84205412
E-Mail: info@skandaloes-festival.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
§ 10 Haftungsbeschränkungen, Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen
1. Der Kulturflut Skandaløs e.V. haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
3. Außer in den in den Absätzen 1 und 2 genannten Fällen haftet der Kulturflut Skandaløs e.V. nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden. Unberührt hiervon bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
4. Das Recht des Kunden, sich wegen einer nicht vom Veranstalter zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.
5. Soweit die Haftung des Kulturflut Skandaløs e.V. nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
6. Beim kurzfristigen Ausfall von Künstlern bestehen keine Ansprüche des Besuchers wegen der Absage einzelner Künstler(-gruppen).
7. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler(-gruppen) um entsprechenden Ersatz.
8. Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt enthaltenen Daten www.skandaloes-festival.de wird keine Haftung übernommen. Hiermit distanziert sich der Kulturflut e.V. von allen Links auf der Homepage und dem Online-Shop.
§ 11 Infektionsschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem SARS-CoV2 Virus
1. Der Veranstalter unterliegt, im Bezug auf den Umgang mit dem SARS-CoV2-Virus und Virusvarianten, den Auflagen der zum Veranstaltungsdatum geltenden Verordnungen des Landes Schleswig Holstein, sowie dem Infektionsschutgestzes und hat diese entsprechend umzusetzen.
2. Des Weiteren behält sich der Veranstalter das Recht vor, weitere angemessene Maßnahmen im Sinne des Infektionsschutzes umzusetzen.
3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen, die sich den vom Veranstalter erlassenen Infektionsschutzmaßnahmen verweigern, von der Veranstaltung auszuschließen. Bei Verweigerung ist eine Rückerstattung des Ticketpreises ausgeschlossen.
4. Im Rahmen der Auflagen und des Hygieneschutzkonzeptes behält sich der Veranstalter vor, personenbezogene Daten (Testungen und/oder Immunisierungsnachweise) im Vorfeld der Veranstaltung oder auch am Einlass zu ermitteln und diese im gesetzlich erforderlichen Rahmen an die zuständigen Behörden weiterzuleiten.
§ 12 Recht am eigenen Bild
1. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der Besucher in die unwiderrufliche und unentgeltliche Nutzung seines Bildnisses und seiner Stimme ein, welche auf unserer Veranstaltungen durch die von uns beauftragten Personen in Form von Fotografien und Aufzeichnungen von Bild- und/oder Tonaufnahmen festgehalten werden. Die Fotografien und Aufzeichnungen werden zur Darstellung
unserer Aktivitäten auf unseren Webseiten, unseren Social Media Kanälen, sowie in Printmedien veröffentlicht. Weitere Informationen hierzu sind zu finden unter https://www.skandaloes-festival.de/datenschutz
2. Datenschutzinformation gem. Art 13 DSGVO:
Verantwortlicher: Kulturflut Skandaløs e.V., Papendamm 22, 20146 Hamburg, e-mail moin@kulturflut.de, telefon +49 (0) 04 – 84 20 54 12
Datenschutzbeauftragter: Es ist kein Datenschutzbeauftragter bestellt, da keine gesetzliche Notwendigkeit besteht.
Zweck: Anfertigung von Fotos, Ton- und Bildaufzeichnungen auf Veranstaltungen, sowie Veröffentlichung der Fotos und Aufzeichnungen auf der Website (https://skandaloes-festival.de und https://kulturflut.de) und in Social Media Kanälen (Facebook, Instagram, Twitter, Pinterest, TikTok), in Printmedien (unteranderem SHZ, Hamburger Abendblatt, Felsberg Avis und weitere) sowie im Radio (Norddeutscher Rundfunk, Syltfunk, o.ä.) zur Öffentlichkeitsarbeit und Darstellung der Aktivitäten des Verantwortlichen, um den Bekanntheitsgrad des Verantwortlichen zu erhöhen.
Rechtsgrundlage: Berechtigtes Interesse i.S.d. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO sowie §§ 12, 13 DSG:
Öffentlichkeitsarbeit und Darstellung der Aktivitäten des Verantwortlichen, um den Bekanntheitsgrad des Verantwortlichen zu erhöhen.
Es besteht das Recht, gegen die Verarbeitung Widerspruch zu erheben. Den Widerspruch kann an moin@kulturflut.de gerichtet werden (wobei auch jede andere Art des Widerspruches möglich ist). Es ist jedoch davon auszugehen, dass das Interesse des Verantwortlichen an der Anfertigung und Verwendung der Fotos nicht übermäßig in die Rechte und Freiheiten der natürlichen Personen eingreift,
insbes. da sich diese in den öffentlichen Raum begeben haben, auf die Anfertigung und Verwendung der Fotos im Vorfeld und bei der Veranstaltung hingewiesen wurde, sowie sowohl bei der Anfertigung von Fotos als auch bei der Veröffentlichung derselben darauf geachtet wird, dass keine berechtigten Interessen von abgebildeten Personen verletzt werden. Sofern aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen die Rechte und Freiheiten einer abgebildeten Person verletzt sein sollten, werden wir durch geeignete Maßnahmen die weitere Verarbeitung unterlassen. Eine Unkenntlichmachung in Printmedien, die bereits
ausgegeben sind, kann nicht erfolgen. Eine Löschung auf der Website oder in Social Media Kanälen erfolgt im Rahmen der technischen Möglichkeiten.
Speicherdauer: Die Daten werden auf unserem Server auf unbestimmte Zeit archiviert.
Empfängerkategorien: Abteilungen des Verantwortlichen, die im Rahmen der Abwicklung der Tätigkeit die Daten notwendigerweise erhalten müssen (z.B. EDV, sonstige Verwaltungseinheiten, Marketing).
Auftragnehmer und Auftragsverarbeiter, die bei der Verarbeitung (Anfertigung sowie Veröffentlichung) tätig sind. Steuerberater, Behörden (Finanzamt, sonstige Behörden) sowie Rechtsvertreter (bei der Durchsetzung von Rechten oder Abwehr von Ansprüchen oder im Rahmen von Behördenverfahren). Die Daten werden im Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und in Social Media Kanälen veröffentlicht. Die Daten werden in Printmedien und dem Radio veröffentlicht, und diese werden an Vereinsmitglieder in einer begrenzten Auflage verteilt. Die Daten werden nicht an Empfänger weitergegeben, die mit diesen Daten eigene Zwecke verfolgen. Bei Social Media Kanälen kann es jedoch sein, dass der jeweilige Social Media Dienst Verwertungsrecht an den veröffentlichten Daten erhält.
Eine Übermittlung an Empfänger in einem Drittland (außerhalb der EU) oder an eine internationale Organisation ist nicht vorgesehen. Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling). Es ist weder vertraglich noch gesetzlich vorgeschrieben, dass die Daten bereitgestellt werden und es gibt auch keine Verpflichtung dazu.
Als betroffener Person steht Ihnen grundsätzlich das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an:
Kulturflut Skandaløs e.V., Papendamm 22, 20146 Hamburg, e-mail moin@kulturflut.de, telefon +49 (0) 04 – 84 20 54 12
Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in irgendeiner Weise verletzt worden sind, steht es Ihnen frei, bei einer Aufsichtsbehörde Beschwerde zu erheben.
§ 13 Copyright
Das Design und das Layout der Website und des Online-Shops unterliegen dem Copyright des Kulturflut Skandaløs e.V.
§ 14 Hausordnung
1. Der Besucher stimmt mit dem Kauf der Eintrittskarte unserer Hausordnung zu, welcher er sich letztlich mit Betreten des Festivalgeländes unterwirft. Die Hausordnung ist im Anhang der AGB zu finden.
2. Die Hausordnung gilt für alle zum Festival gehörenden Flächen, einschließlich des Infields (Veranstaltungsgelände), Park-, WoMo-, Camp- und Backstageflächen.
3. Die Hausordnung bezieht sich weiterhin auf an das Festivalgelände grenzende Flächen (Seegebiet, Anwohner-Grundstücke, private Felder).
4. Weitere Ge- und Verbote der Hausordnung sind in dem Anhang der AGBs aufgeführt.
5. Verstöße gegen die Hausordnung können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
1. Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch.
2. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als dadurch keine gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
3. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg vereinbart.
4. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.
Anhang: Hausordnung Skandaløs Festival:
Verbotene Gegenstände
– Auf den Park-, WoMo-, und Campingplätzen ist das Mitführen folgender Gegenstände verboten:
– Waffen jeglicher Art (Feuerwaffen, Äxte, Schnappmesser, Macheten, etc.) Ausnahme: Taschenmesser/ Multifunktionswerkzeug
– Feuerwerkskörper/ Bengalische Feuer
– rechte/ nationalistische Symbolik (nach § 86 StGB & §86a StGB)
– Parteienpolitische Werbung
– Generatoren zur Stromerzeugung
– Aufdrucke/ Printmedien/ Tonaufnahmen oder andere Medieninhalte die eindeutig
diskriminierend gegenüber Ethnien, Religionen und Geschlechtern sind
– Betäubungsmittel
– In dem Infield (Veranstaltungsgelände) ist das Mitführen folgender Gegenstände verboten:
– Waffen jeglicher Art (Feuerwaffen, Äxte, Schnappmesser, Macheten, etc.) Ausnahme: Taschenmesser/ Multifunktionswerkzeug
– Glasflaschen
– Feuerwerkskörper/ Bengalische Feuer
– Parteienpolitische Werbung
– rechte/ nationalistische Symbolik (nach § 86 StGB & §86a StGB)
– Aufdrucke/ Printmedien/ Tonaufnahmen oder andere Medieninhalte die eindeutig
diskriminierend gegenüber Ethnien, Religionen und Geschlechtern sind
– Dosen
– Getränke über 1,5 L
– Generatoren zur Stromerzeugung
– alkoholische Getränke (der Inhalt eines Gefäßes wird dabei nicht kontrolliert)
– Betäubungsmittel
– Die Liste der verbotenen Gegenstände kann durch den Veranstalter kurzfristig erweitert werden.
Haustiere
– Haustiere sind auf allen zu dem Festival gehörenden Flächen (einschließlich Backstage-, Park-, WoMo- und Camping-Flächen) verboten.
Parken
– Das Parken auf den ausgewiesenen Parkplätzen ist nur gegen Vorzeigen eine Parkscheines möglich.
– Der Parkschein kann als zusätzliches Park-Ticket erworben werden. Beim Befahren des Parkplatzes ist das Ticket vorzuweisen. Das Ticket wird beim erstmaligen Befahren entwertet und gegen einen Park-Sticker eingetauscht. Dieser Sticker muss gut sichtbar in die Windschutzscheibe des Fahrzeuges geklebt werden. Das Wiederbefahren des Parkplatzes ist nur mit unbeschädigtem aufgeklebtem
Parkschein gestattet, ansonsten besteht kein Anspruch auf erneute Zufahrt. Bei Verlust des Tickets oder des Parkscheines erfolgt kein Ersatz.
– Das Übernachten und wohnen auf dem Parkplatz ist verboten.
– Das Parken ist nur Festivalbesucher:innen mit gültigem Ticket gestattet.
– Das Parken außerhalb der ausgeschilderten Parkplätze ist untersagt.
– Das Befahren der Parkflächen geschieht auf eine Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an Fahrzeugen.
– Es gilt auf den Parkflächen die StVO.
– Die gekennzeichneten Wege und Rettungszugänge müssen von jeglichen Gegenständen und Fahrzeugen freigehalten werden.
Wohnmobile (WoMo)
– Das Abstellen von Fahrzeugen, in welchen übernachtet wird, im Folgenden: WoMo (dies betrifft auch Autos, welche als Übernachtungsplätze genutzt werden), ist nur auf den ausgewiesenen WoMo-Plätzen gestattet.
– Das Befahren dieser Flächen ist nur gegen Vorzeigen eine WoMo-Scheines möglich.
– Der WoMo-Schein kann als zusätzliches WoMo-Ticket erworben werden. Beim Befahren des WoMo-Platzes ist das Ticket vorzuweisen. Das Ticket wird beim erstmaligen Befahren entwertet und gegen einen WoMo-Sticker eingetauscht. Dieser Sticker muss gut sichtbar in die Windschutzscheibe des Fahrzeuges geklebt werden. Das Wiederbefahren des Parkplatzes ist nur mit unbeschädigtem aufgeklebtem Parkschein gestattet, ansonsten besteht kein Anspruch auf erneute Zufahrt. Bei Verlust des Tickets oder des Parkscheines erfolgt kein Ersatz.
– Das aufstellen von Zelten auf dem WoMo-Platz ist verboten.
– Das Abstellen von WoMos ist nur Festivalbesucher:innen mit gültigem Ticket gestattet.
– Das Abstellen von WoMos außerhalb der ausgeschilderten WoMo-Plätze ist untersagt.
– Das Befahren der WoMo-Fächen geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an Fahrzeugen.
– Es gilt auf den WoMo-Flächen die StVO.
– Die gekennzeichneten Wege und Rettungszugänge müssen von jeglichen Gegenständen und Fahrzeugen freigehalten werden.
Campen
– Das Campen ist nur Festivalbesucher:innen mit gültigem Ticket gestattet.
– Das Campen außerhalb der ausgeschilderten Campingplätze ist untersagt.
– Die gekennzeichneten Wege und Rettungszugänge müssen von jeglichen Gegenständen und Zelten freigehalten werden.
Badesee
– Das Baden im Hülltofter Tief ist nur zu den veröffentlichten Badezeiten gestattet. Die Badezeiten können vom Veranstalter bei bestehendem Sicherheitsrisiko kurzfristig geändert werden.
– Das Baden ist nur an der gekennzeichneten Badestelle gestattet.
– Darüber hinaus ist das Baden am Hülltofter Tief verboten.
– Baden erfolgt auf eigene Gefahr.
– Das Befahren mit eigenen Wasser(-sport-)fahrzeugen ist verboten.
Betreten des Infields (der Veranstaltungsfläche)
– Das Betreten der Veranstaltungsfläche ist, unter der Voraussetzung einer gültigen
Zutrittsgenehmigung, nur zu den veröffentlichten Veranstaltungszeiten gestattet.
– Das Betreten der Veranstaltungsfläche kann von dem Veranstalter bei bestehendem Sicherheitsrisiko kurzfristig eingeschränkt werden.
Unbefugtes Betreten von Backstage-Zugängen
– Das Betreten von Backstageflächen ist ohne explizite Genehmigung verboten.
Beschädigung von Gegenständen
– Das Beschädigen, Bemalen, Bekleben oder sonstige Verändern von jeglichen Gegenständen auf dem Veranstaltungsgelände und allen zur Veranstaltung gehörenden Geländen ist verboten. Ausgenommen sind Gegenstände, welche eine derartige Veränderung explizit erlauben.
Feuerwerkskörper / Pyrotechnik / offene Feuer
– Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern/ Pyrotechnik und das Entfachen von offenen Feuern ist auf allen Flächen verboten.
Grillen
– Grillen ist nur auf den ausgewiesenen Flächen erlaubt. Die Erlaubnis kann bei Gefährdung der Sicherheit (z.B. witterungsbedingt) eingeschränkt werden.
Nachtruhe
– Es gilt auf allen zum Festival gehörigen Park-, WoMo- und Campingflächen eine Nachtruhe von 22:00 – 10:00 Uhr.
– In dieser Zeit soll aus Rücksicht auf Andere auf übermäßigen Lärm und laute Musik verzichtet werden.
Verantwortlicher Umgang mit selbst mitgebrachter Musik
– Das Abspielen von Musik durch Besucher:innen ist nur in angemessener Lautstärke gestattet.
– Größere Soundanlagen sowie Generatoren und Aggregate sind auf Park-, Camp- und WoMo-Platzen verboten.
Abfallentsorgung / Pfand
– Abfall darf nur in den vorgesehenen Abfallbehältern entsorgt werden.
– Sofern Behälter für getrennte Abfall-Entsorgung oder Pfandgut beschriftet sind, dürfen in diesen Behältern keine anderweitigen Abfälle entsorgt werden.
Vogelschutzgebiet
– Das Betreten des Vogelschutzgebietes und explizit der angrenzenden Schiffflächen ist verboten.
Anliegende Flächen
– Das Betreten von privaten Flächen, welche an die Festival-Flächen angrenzen, ist verboten.
Anordnungen und Aufforderungen des Sicherheits- und Ordnungspersonals
– Das Sicherheits- und Ordnungspersonal wird von dem Veranstalter eingesetzt, um die Sicherheit auf dem Festival zu gewährleisten und die Hausordnung durchzusetzen. Anweisung/ Aufforderung des Sicherheits- und Ordnungspersonals ist Folge zu leisten, sofern sich diese auf die Sicherheitsrichtlinien der Veranstaltung oder die Hausordnung beziehen.
– Auseinandersetzungen und Konflikte mit dem Sicherheits- und Ordnungspersonal können an folgende Adresse gemeldet werden:
konflikt@skandaloes-festival.de
Warenverkauf
– Der Verkauf von Lebensmitteln, Getränken und anderen Waren ist auf allen zu Festival gehörenden Flächen untersagt. Ausgenommen ist der Verkauf von Waren, welcher schriftlich mit dem Veranstalter vereinbart wurde.
Piercing- und Tätowierstände
– Piercing- und Tätowierstände sind aus gesundheitstechnischen Gründen verboten.